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Uferwand Südlicher Zollkanal, Hamburg

Die aus dem Jahre 1887 stammende Uferwand des südlichen Zollkanals zwischen der Kornhausbrücke und der Brücke Wandrahmsteg (Hamburger Hafencity) musste mitsamt ihrer Gründung saniert werden. Bereits im Jahre 1898 wurde sie aufgestockt und hat sich seit dieser Zeit nicht wesentlich verändert. Aus diesem Grund steht die gesamte Uferwand, wie auch dieser gesamte Bereich der Speicherstadt, unter Denkmalschutz. Aufgrund des stetig gestiegenen Tidenhubs und der größeren Verkehrslasten war die Wand in Teilbereichen in Bewegung gekommen. Dadurch hatte sich eine sichtbare Verschiebung ergeben, die immer wieder zu Versackungen hinter der Uferwand führte. Auch zeigte die Wand in vielen Bereichen erhebliche Alterungsspuren.

Um die Wand für die nächsten Generationen wieder standsicher zu machen, sollte der am stärksten betroffene Bereich auf einer Länge von rund 140 m in Abstimmung mit dem Denkmalschutz durch eine Hinterrammung einer Spundwand mit einer geneigten, rückwärtigen Verankerung mittels Mikropfählen verstärkt und gesichert werden. Anschließend sollte die verankerte Spundwand mit einem bewehrten Betonholm versehen und konstruktiv mit der alten Uferwand verbunden werden.

Ein besonderer Aspekt bei der Herstellung der Verpresspfähle bestand darin, dass der Bauherr eine Bohrgenauigkeit forderte, die deutlich höher war als die nach DIN Norm zulässigen Bohrtoleranzen für die Herstellung von Verpresspfählen. Der Grund für diese deutlich höhere Bohrgenauigkeit bestand darin, dass die zu unterbohrende, denkmalgeschützte auf Altbebauung auf Holzpfählen gegründet ist, die keinen Fall beschädigt werden durften. Hierzu haben wir entsprechend den Vorgaben des Vermessungsingenieurs Stahlschablonen angefertigt mit denen sowohl die planmäßige Richtung als auch die Neigung der Verpresspfähle sichergestellt wurde, so dass es im Baubereich zu keinerlei Berührungen oder Beschädigungen an der Gründung der Altbebauung der historischen Speicherstadt kommen konnte.

Nach Fertigstellung des Stahlbetonholmes und nach entsprechend langer Aushärtung wurde jeder einzelne Verpresspfahl einer Abnahmeprüfung unterzogen. Im Ergebnis der Abnahmeprüfungen konnte nachgewiesen werden, dass bei Aufbringung der Prüflasten von 1360 kN bis maximal 1900 kN keine Mängel im Tragverhalten der Verpresspfähle bestanden und diese somit allesamt ihrer planmäßigen Nutzung zugeführt werden konnten.

Bauherr

HPA Hamburg Port Authority

Auftraggeber

HC Hagemann GmbH & Co. KG

Technische Angaben

System:

TITAN-Rohrverpress­pfahl / Typ 103/51

Anzahl:

64 Stück

Länge:

23,00 - 29,00 m / Pfahl mit einer Neigung von 43 - 59 Grad zur Horizontalen

Prüflasten:

bis 1500 kN

Bohrtechnik:

einfach verrohrtes Drehbohr­verfahren mit Außenspülung

Ausführungs­­zeitraum:

29. März bis 19. April 2010

Bauwerklasten sicher übertragen.